Auszug aus der Satzung
1. Die „Skipper Nothilfe“ ist eine Interessengemeinschaft von Boots- und Schiffsführern, die sich weltweit und ohne kommerzielle Interessen auf See und in Binnengewässern in schwierigen Situationen gegenseitig helfen. Sie versteht sich als Vereinigung der freiwilligen Selbsthilfe und auf Gegenseitigkeit und zusätzliche Option, über die Hilfe und tatkräftige Unterstützung gefunden werden kann.
2. Zur Kommunikation und Vernetzung seiner Mitglieder und weiterer Nutzer bedient sich der Verein vorrangig „sozialer Medien“ des Internet, die auch Nicht-Mitgliedern offen stehen. Ein Anspruch oder eine Garantie dafür, dass im Umkreis ein anderes Mitglied erreicht werden oder zur Hilfe kommen kann, besteht nicht. Die Organisation der Hilfe erfolgt über regionale Gruppen. Ein Notruf über Funk und die Alarmierung von Rettungsdiensten hat im Zweifel jedoch Immer zuerst zu erfolgen!
3. Der Verein ist selbstlos und überparteilich tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Alle Mitglieder und Nutzer sind grundsätzlich ehrenamtlich zur Hilfe verpflichtet. Die Mitgliederversammlung kann einen Kodex beschließen, der näheres über die Hilfeleistung bestimmt (Kodex der Skipper Nothilfe).
5. Zur Erhöhung der Vernetzung und Verbesserung der Unterstützung kann der Verein weitere gruppennützige Angebote des Service, der Beratung und Unterstützung beschließen, die durch den Verein alleine oder mit Dritten verwirklicht werden. Dazu gehören insbesondere Publikationen, Veranstaltungen, Angebote der Weiterbildung, der Absicherung, des Erfahrungsaustausches und der Pflege zu anderen Organisationen in Europa und weltweit.